„Die jüngst in Kraft getre­te­ne Höchst­über­las­sungs­dau­er ist ärger­lich – aber in der Geschich­te der Zeit­ar­beits­bran­che auch nichts Neu­es“, erin­ner­te Wer­ner Stolz, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Inter­es­sen­ver­ban­des Deut­scher Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men (iGZ). In sei­nem Vor­trag beim ES-Unter­neh­mer­fo­rum in Ful­da zeich­ne­te er die Ent­wick­lung der Bran­che nach und wag­te einen Blick in die Zukunft.

Merk­wür­dig sei nur, dass die Poli­tik mit der letz­ten Reform des Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­set­zes (AÜG) eine „Rol­le rück­wärts“ voll­zo­gen hät­te. Nach­dem die ers­te Höchst­über­las­sungs­dau­er 1972 auf drei Mona­te fest­ge­legt wur­de, sei die­se star­re Gren­ze nach und nach aus­ge­wei­tet und schließ­lich abge­schafft wor­den. „Neben der Höchst­über­las­sungs­dau­er gab es in der ers­ten Ver­si­on des AÜG von 1972 unter ande­rem auch noch ein Befris­tungs­ver­bot, ein Wie­der­ein­stel­lungs­ver­bot und ein Syn­chro­ni­sa­ti­ons­ver­bot“, rief Stolz den Teil­neh­mern die dama­li­gen Rege­lun­gen zurück ins Gedächtnis.

Ver­än­de­run­gen an der Tagesordnung

Die Zeit­ar­beits­bran­che sei es also von jeher gewohnt, sich auf­grund neu­er wirt­schaft­li­cher und poli­ti­scher Rah­men­be­din­gun­gen immer wie­der neu auf­zu­stel­len. Jetzt stün­den zum einen Ver­än­de­run­gen durch die jüngs­ten AÜG-Reform auf der Agen­da der Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men. Zum ande­ren müss­ten sie sich mit den kom­men­den Her­aus­for­de­run­gen auseinandersetzen.

„Zukunft hoch vier“

Der iGZ habe die­se Her­aus­for­de­run­gen unter dem Mot­to „Zukunft hoch vier“ zusam­men­ge­fasst. „Digi­ta­li­sie­rung, Mit­ar­bei­ter­ge­win­nung, Kom­pe­tenz­ma­nage­ment und Wett­be­werbs­fä­hig­keit“, nann­te Stolz die zen­tra­len The­men der nächs­ten Jah­re. „Egal, wel­che Hür­den der Zeit­ar­beit in den Weg gelegt wer­den – wir wer­den sie neh­men und wei­ter­hin einen wert­vol­len Bei­trag für Wirt­schaft und Arbeits­markt lie­fern“, zeig­te sich Stolz trotz der zu meis­tern­den Auf­ga­ben optimistisch.

Podi­ums­dis­kus­si­on

Im Anschluss an sei­nen Vor­trag dis­ku­tier­te er mit Ver­tre­tern von Ver­bän­den, Unter­neh­mern und Juris­ten über die Fol­gen der AÜG-Reform 2017 und der tarif­li­chen Spiel­raum bei der Aus­ge­stal­tung der Tariföffnungsklauseln.

Quel­le: Inter­es­sen­ver­band Deut­scher Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men e.V.