„Die jüngst in Kraft getretene Höchstüberlassungsdauer ist ärgerlich – aber in der Geschichte der Zeitarbeitsbranche auch nichts Neues“, erinnerte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). In seinem Vortrag beim ES-Unternehmerforum in Fulda zeichnete er die Entwicklung der Branche nach und wagte einen Blick in die Zukunft.
Merkwürdig sei nur, dass die Politik mit der letzten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) eine „Rolle rückwärts“ vollzogen hätte. Nachdem die erste Höchstüberlassungsdauer 1972 auf drei Monate festgelegt wurde, sei diese starre Grenze nach und nach ausgeweitet und schließlich abgeschafft worden. „Neben der Höchstüberlassungsdauer gab es in der ersten Version des AÜG von 1972 unter anderem auch noch ein Befristungsverbot, ein Wiedereinstellungsverbot und ein Synchronisationsverbot“, rief Stolz den Teilnehmern die damaligen Regelungen zurück ins Gedächtnis.
Veränderungen an der Tagesordnung
Die Zeitarbeitsbranche sei es also von jeher gewohnt, sich aufgrund neuer wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen immer wieder neu aufzustellen. Jetzt stünden zum einen Veränderungen durch die jüngsten AÜG-Reform auf der Agenda der Zeitarbeitsunternehmen. Zum anderen müssten sie sich mit den kommenden Herausforderungen auseinandersetzen.
„Zukunft hoch vier“
Der iGZ habe diese Herausforderungen unter dem Motto „Zukunft hoch vier“ zusammengefasst. „Digitalisierung, Mitarbeitergewinnung, Kompetenzmanagement und Wettbewerbsfähigkeit“, nannte Stolz die zentralen Themen der nächsten Jahre. „Egal, welche Hürden der Zeitarbeit in den Weg gelegt werden – wir werden sie nehmen und weiterhin einen wertvollen Beitrag für Wirtschaft und Arbeitsmarkt liefern“, zeigte sich Stolz trotz der zu meisternden Aufgaben optimistisch.
Podiumsdiskussion
Im Anschluss an seinen Vortrag diskutierte er mit Vertretern von Verbänden, Unternehmern und Juristen über die Folgen der AÜG-Reform 2017 und der tariflichen Spielraum bei der Ausgestaltung der Tariföffnungsklauseln.
Quelle: Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.