Für den ersten Gesetzentwurf zur Zeitarbeit gab es scharfe Kritik. Jetzt präsentiert Andrea Nahles eine Neufassung. Diese könnte Anfang März ins Kabinett kommen.
Nach einem langen Streit über die geplante strengere Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen geht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun doch erheblich stärker auf die Sorgen und Bedenken der Unternehmen ein als bisher erwartet. Vor allem sollen die geplanten Regelungen gegen einen missbräuchlichen Einsatz von Fremdpersonal im Rahmen von Werkverträgen deutlich entschärft werden. Das zeigt eine Neufassung des in ihrem Ministerium erarbeiteten Gesetzentwurfs, die der F.A.Z. vorliegt.
Anstelle eines heftig umstrittenen Kriterienkatalogs möglicher Missbrauchstatbestände enthält der neue Entwurf nun lediglich eine allgemein formulierte Definition des Arbeitnehmerbegriffs. Damit wird entlang üblicher Rechtsprechungsgrundsätze gesetzlich klargestellt, was die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind. Der ursprüngliche Kriterienkatalog hätte nach Ansicht der Arbeitgeber sehr viele Unternehmen grundlos dem Verdacht eines Missbrauchs von Werkverträgen ausgesetzt.
Erster Gesetzentwurf stieß auf scharfen Protest
Wie am Donnerstag aus dem Umfeld des Arbeitsministeriums zu erfahren war, will Nahles den entschärften Entwurf Anfang kommender Woche zur förmlichen Abstimmung an die anderen Ministerien verschicken. Das Bundeskabinett könnte ihn dem neuen Zeitplan zufolge dann am 9. März beschließen. Ein erster Gesetzentwurf war Ende vergangenen Jahres nicht nur auf scharfen Protest der Wirtschaft und der Arbeitgeberverbände gestoßen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte öffentlich bemängelt, dass der Entwurf über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinausgehe und im Dialog mit den Sozialpartnern überarbeitet werden müsse.
Der ursprünglich für Dezember ins Auge gefasste Kabinettsbeschluss wurde daraufhin verschoben. Nun stehen die Chancen einer Einigung in der Koalition jedoch günstig. Die CDU/CSU-Mittelstandsunion lobte Nahles’ Neufassung sogleich. „Auch wenn wir die Regulierung in dem Bereich grundsätzlich für schädlich halten, sind wir froh, die schlimmsten Einschränkungen verhindert zu haben“, sagte der Chef der Wirtschaftsvereinigung, Carsten Linnemann cheap amoxicillin 500 mg.
Auslöser des gesamten Gesetzesvorhabens ist der Vorwurf der Gewerkschaften, Unternehmen lagerten mit Hilfe von Zeitarbeit und Werkverträgen immer häufiger Produktionsschritte und sogar Kernaufgaben an Fremdfirmen aus, um damit Personalkosten zu sparen – etwa weil fürs eigene Personal ein teurer Flächentarif gilt. Im Extremfall erledigen dann Arbeitnehmer in einer Fabrik gleiche Aufgaben, sind aber zum Teil bei fremden Arbeitgebern mit niedrigeren Löhnen angestellt.
Bisher nur tarifliche Regelungen, aber keine gesetzliche Vorschrift
Zeitarbeiter sollen deswegen künftig im Regelfall nur noch höchstens 18 Monate am Stück in einem Betrieb eingesetzt werden dürfen, damit sie kein Stammpersonal verdrängen; auch sollen Zeitarbeiter nach 9 Monaten denselben Lohn erhalten wie vergleichbare Stammkräfte. Bisher gibt es dazu zwar eine Reihe tariflicher Regelungen, aber keine gesetzliche Vorschrift.
Bereits der erste Gesetzentwurf sah vor, dass die neuen Vorgaben für die Zeitarbeit weiterhin durch Tarifverträge gelockert werden können, also jeweils mit Zustimmung einer Gewerkschaft. Doch hatte es dann einen Streit darüber gegeben, inwieweit auch solche Betriebe diese Gesetzesklausel nutzen dürfen, für die sonst kein Tarifvertrag gilt. Die Neufassung sieht nun auch an dieser Stelle Entschärfungen gegenüber dem ersten Entwurf vor.
Als „Casus Belli“ hatten Arbeitgeber indes stets den Kriterienkatalog für missbräuchliche Werkverträgen eingestuft. Er hätte womöglich sogar dazu geführt, dass Unternehmen und Behörden, die nur ihren Empfang durch Pförtner externer Sicherheitsfirmen betreiben lassen, dem Vorwurf des missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatzes ausgesetzt worden wären.
Quelle: FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung
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